Hält man ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis in Händen, ist der darin titulierte wirtschaftliche Erfolg noch nicht gesichert. Der Vollstreckungstitel muss auch umgesetzt werden, um etwa existenzbedrohendes Ausbleiben von Zahlungen zu verhindern. Das Eintreiben von Forderungen ist oft nervenaufreibend, unangenehm und erfordert Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Nehmen Sie gerne meine jahrelange Erfahrung in Anspruch, die alle Möglichkeiten für Sie einsetzt, um Ihre Forderungen zu realisieren.
Natürlich stehe ich Ihnen auch bei der Abwendung einer Zwangsvollstreckung unterstützend zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen, den optimalen Weg aus der finanziellen Krise zu finden.
Zur regemäßigen Tätigkeit gehören
- Zwangsvollstreckungsaufträge
- Vorläufige Zahlungsverbote
- Pfändungen
- Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen