Allgemeine Mandatsbedingungen

(Stand August 2020)

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert werden, gewisse Fragen des Mandatsverhältnisses geregelt und klargestellt werden.

Vorbemerkung/Allgemeine Angaben zum Rechtsanwalt

  • Rechtsanwalt Hans-Peter Weber, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn, Tel. 0228/9140033, Fax 0228/9140034,

E-Mail rechtsanwalt@hans-peterweber.de

  • Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30,
    50668 Köln
  • Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln
  • Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
  • Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1 , 40477 Düsseldorf – räumlicher Geltungsbereich: EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) (bis zum 30.07.2004)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (seit dem 01.07.2004)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
  • Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Auftraggebern (Mandanten), die rechtliche Beratung und/oder Vertretung – außergerichtlich und/oder gerichtlich – zum Gegenstand (diese Verträge werden nachfolgend „Mandate“ genannt) haben.

Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere
solchen des Mandanten, in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen.

Die Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird

2. Annahme und Umfang des Mandats

2.1. Die Mandatierung erfolgt in der Regel durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht oder mündlichen Auftrag.

2.2. Für den Umfang der vom Rechtsanwalt zu erbringenden Leistung ist stets der erteilte Einzelauftrag maßgebend.

2.3. Das Mandatsverhältnis bezieht sich auf den konkret vom Mandanten bezeichneten Sachverhalt. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, Ermittlungen zum Sachverhalt durchzuführen. Die rechtliche Bewertung und Bearbeitung bezieht sich auf den vom Mandanten mitgeteilten Sachverhalt. Der Rechtsanwalt erbringt seine Dienstleistungen grundsätzlich nur auf dessen Grundlage.

2.4. Mit der Auftragserteilung im anwaltlichen Mandat ist eine steuerliche Beratung nicht verbunden.

2.5. Der Rechtsanwalt behält sich die Ablehnung eines angetragenen Mandats auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor. Die Ablehnung ist innerhalb einer
angemessenen Frist, die regelmäßig nicht länger als eine Woche beträgt, dem
Mandanten mitzuteilen.

2.6. Die Rechtsberatung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das zurzeit des Mandats in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, wird der Mandant hierauf rechtzeitig darauf hingewiesen. Nicht geschuldet ist eine fortlaufende Pflege, Beobachtung und Anpassung an neue rechtliche oder tatsächliche Umstände.

2.7. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Soweit hierdurch Zusatzkosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

2.8. Der Rechtsanwalt wird im Krankheits- oder Urlaubsfall eigenständig für eine entsprechende Vertretung sorgen, um den Fortgang der Bearbeitung zu gewähren. In der Regel wird er den Mandanten hierüber unterrichten. Die Vertreter sind gleichfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vorzugsweise erfolgt diese Vertretung durch Kollegen/Kolleginnen aus der Bürogemeinschaft des Rechtsanwalts. Der Mandant erklärt sich mit der Wahl des Vertreters einverstanden.

3. Widerruf für Verbraucher


Für Mandanten, welche als natürliche Person Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt für Verträge, welche unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, folgendes Widerrufsrecht:
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Rechtsanwälte gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie der Pflichten der Rechtsanwälte gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwalt Hans-Peter Weber, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn, Fax 0228/9140034, Email: rechtsanwalt@hans-peterweber.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Mandant dem Rechtsanwalt die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Mandant insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mandant die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mandanten mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Rechtsanwalt mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten vollständig erfüllt ist, bevor der Mandant sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4. Pflichten des Rechtsanwalts

4.1. Der Rechtsanwalt ist zur sorgfältigen Mandatsführung gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.

4.2. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den
Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und
Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt
gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

4.3. Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle
ausbezahlen.

5. Obliegenheiten des Mandanten

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über sämtliche, mit dem Mandat
zusammenhängende Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren.
Insbesondere werden sämtliche, mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Dateien in geordneter Form übermittelt und zur Verfügung gestellt, wobei
Originale nur zwingend auf besondere Anfrage des Rechtsanwalts zugänglich zu machen sind.

Während des Mandats wird der Mandant mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

Der Mandant wird die Kanzlei umgehend unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen wechselt oder über eine längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

Der Mandant wird die ihm vom Rechtsanwalt übermittelten Schreiben, Schriftsätze und Entwürfe umgehend sorgfältig darauf überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Mandant ist
gehalten, seine Anmerkungen und Kommentare möglichst unverzüglich in
Schriftform zu übermitteln.

Über eingehende Korrespondenz ist der Rechtsanwalt umgehend zu informieren.

Beruflichen Äußerungen, insbesondere Gutachten, Textvorlagen und Schriftsätze dürfen nur in vorgesehener Form und Umfang verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwertung außerhalb der mandatsgemäßen Verwendung darf ohne die Zustimmung des Rechtsanwalts nicht erfolgen.

6. Unterrichtung des Mandanten

6.1. Per Telefax – Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss
mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant
sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

6.2. Per Email – Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse
mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne
Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im
Übrigen gilt Ziff. 5.1 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist
bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

7. Vergütung

7.1. Es wird gemäß § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wird nach Beitragsrahmengebühren abgerechnet oder es wurde gemäß § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Mandatsbezogene Recherchearbeiten, Reisekosten und Auslagen werden grundsätzlich und vorbehaltlich einer Vergütungsvereinbarung im Rahmen der geltenden Kostengesetze vom Mandanten getragen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, bei Erteilung des Mandats einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Aufnahme/Fortsetzung der Tätigkeit von dem Ausgleich dieser Vorschussanforderung abhängig zu machen. Alle Vergütungsanforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.

7.2. Dem Rechtsanwalt steht für seine Leistung, insbesondere auch für (ggf. telefonischen) Beratungen, eine Vergütung zu. Diese ist ausschließlich vom Mandanten geschuldet, sofern kein Berechtigungsschein nach BerHG oder ein PKH-Beschluss vorliegt. Der Mandant ist zur Mitwirkung bei der Aufklärung zur Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Staatskasse verpflichtet. Dabei hat er seine finanziellen Verhältnisse auf Anfrage offen zu legen und zu belegen. Verzichtet der Mandant auf eine Offenlegung oder verweigert er eine Mitwirkung bei der Glaubhaftmachung der Verhältnisse, besteht ihm gegenüber der volle Vergütungsanspruch unabhängig von einer möglichen Erstattung im Rahmen der Beratungshilfe oder PKH. Von dieser Vergütungspflicht entbindet den Mandanten weder ein bestehender Kostenerstattungsanspruch noch ein Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Vergütungsanspruch entsteht für jedes erteilte Mandatsverhältnis gesondert.

8. Aufrechnung, Abtretung

Der Mandant kann gegen eine Forderung des Rechtsanwalts nur aufrechnen, sowie die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Hat der Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen den Mandanten, ist er berechtigt, für den Mandanten eingehende Geldbeträge mit diesen Forderungen zu verrechnen. Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechtsanwalts abgetreten werden.

9. Aktenaufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht

Der Rechtsanwalt bewahrt die Handakten auf die Dauer von 5 Jahren nach
Beendigung des Auftrags auf. Er behält sich vor, schon vor Ablauf dieses Zeitraums den Mandanten schriftlich aufzufordern, die Handakte in Empfang zu nehmen. Kommt der Mandant dieser Aufforderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach
Erhalt nach, erlischt die Verpflichtung zur Aufbewahrung mit sofortiger Wirkung.

Die ihm überlassenen Unterlagen hat der Rechtsanwalt spätestens nach
Beendigung des Mandats innerhalb angemessener Frist herauszugeben,

Der Rechtsanwalt kann die Herausgabe der Handakte verweigern, bis er wegen
seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist, es sei denn, die Zurückbehaltung würde den Umständen nach gegen Treu und Glauben verstoßen.

10. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der
Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der
Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung
ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der
Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

Die Korrespondenz mit einem Rechtsschutzversicherer stellt einen gesonderten
Auftrag und ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Sie wird nicht mit dem Honorar in der Sache selbst abgegolten.

11. Vermögensschadenshaftpflichtversichung/ Haftungsbeschränkung/ Verjährung

11.1. Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis auf
Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und/oder
gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche
verschuldensunabhängige Haftung wird auf 250.000,00 € pro Schadensfall
beschränkt, wenn und soweit der Rechtsanwalt den nach § 51a BRAO
vorausgesetzten Versicherungsschutz unterhält. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit einer Person. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen des Mandanten nachzuweisen.

11.2. Die Haftungsbeschränkung unter 10.1. gilt für Mandaten, die das Mandat als Unternehmer im sinne des § 13 BGB erteilen sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit der Maßgabe, dass auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts auf 250.000,00 € beschränkt ist, ausgenommen für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder
Gesundheit einer Person.

11.3. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren gem.
§ 51b BRAO in 3 Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von
3 Jahren seit Beendigung des Mandats.

12. Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Bonn. Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Rechtsanwalt und dem
Mandanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmung

Sind individuelle Regelungen vereinbart, gehen sie den Allgemeinen
Mandatsbedingungen vor. Die ganze oder teilweise Rechtsunwirksamkeit einer
Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingung berührt die Gültigkeit der
übrigen Allgemeinen Mandatsbedingungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für etwaiger Abänderungen dieses
Schriftformerfordernisses.

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Hans-Peter Weber

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