Kosten

Kosten

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist in der Regel kostenpflichtig. Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle. Grundsätzlich wird meine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit von individuellen Vergütungsvereinbarungen. Mein Anspruch ist ein faires und transparentes Vergütungssystem. Daher werden die wesentlichen Vergütungsfragen bereits im Vorfeld der Beauftragung erläutert.

  • Erstberatung Für eine Erstberatung gelten keine festen Gebührensätze. Ich berechne für eine Erstberatung von Verbrauchern je nach Gegenstand und Aufwand grundsätzlich eine Vergütung von bis zu 190,00 Euro zzgl. MwSt. Bei gewerblichen Kunden lege ich für eine Erstberatung einen Stundensatz in Höhe von 180,00 € zzgl. MwSt. zugrunde.

  • Gesetzliche Gebühren Die Höhe der Vergütung nach dem RVG richtet sich nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert. Dies ist der Betrag, um den es in der Sache geht. Welche Gebühren anfallen und wie hoch diese sind, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Eine schematische, jeden Einzelfall abdeckende Darstellung der gesetzlichen Gebühren ist hier nicht möglich. Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Gebühren in einem konkreten Fall zu rechnen ist, erläutere ich Ihnen dies gerne. Im Rahmen des von mir zu beachtenden Prinzips der Wirtschaftlichkeit erachte ich die Ermittlung des Prozesskostenrisikos zu meinen Aufgaben.

  • Vergütungsvereinbarung Eine Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren sind individuelle Vereinbarungen, etwa ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar. Gerne kann ich Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

  • Rechtsschutzversicherung Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab, also den versicherten Rechtsgebieten. In der Regel haben Sie auch eine so genannte Selbstbeteiligung vereinbart, müssen also einen Teil der Kosten in dieser Höhe selbst tragen. Grundsätzlich übernehme ich die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.

  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Wenn Sie nicht über finanzielle Mittel verfügen, um die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, können Sie unter Umständen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Durch die Beratungshilfe werden die Kosten einer Beratung und der außergerichtlichen Tätigkeit abgedeckt. Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit mit Ihrem Anliegen zunächst beim Amtsgericht vorzusprechen, und dort vorab einen Berechtigungsschein zu erhalten. Damit können dann die Kosten des Rechtsanwalts unmittelbar mit der Gerichtskasse abgerechnet werden, Sie tragen lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 €. Prozesskostenhilfe kann die Kosten eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren abdecken. Diese ist bei Gericht zu beantragen, was ich regelmäßig von hier veranlasse.

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Hans-Peter Weber

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